Information
Intention
Schnuppertage
Ablauf für Schüler/innen
Ablauf für Zielschulen
Ablauf für Zubringerschulen
Der §13 SchUG ermöglicht jedem Schüler/jeder Schülerin der 8. Schulstufe die Möglichkeit der "Individuellen Berufs- und Bildungsorientierung". Dazu bietet die Bildungsdirektion für Vorarlberg in Kooperation mit dem BIFO "CHANCENTAGE in Unternehmen und Schulen“ an.
Es besteht die Möglichkeit an den BMHS (Berufsbildende Mittlere und Höhere Schulen), den ORG (Oberstufenrealgymnasien) und den RG (Realgymnasien) Schnuppertage zu besuchen.
Die Registrierung ist auf diesen Seiten möglich:
Registrierung
Falls das Schnuppern genehmigt wird, besteht Teilnahme- und Anwesenheitspflicht. Eine Nichtteilnahme gilt als unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht! Zur Genehmigung des Schnupperbesuches durch den Klassenvorstand und zur Bestätigung durch die besuchte Schule ist das Schnupperformular auszudrucken!
- Montag, 16. November
- Dienstag, 17. November
- Mittwoch, 18. November
- Donnerstag, 19. November
- Freitag, 20. November
Die Registrierung durch die Schüler/innen ist von 1. Oktober 2026 ab 9:00 Uhr bis 2. November 2026 bis 17:00 Uhr möglich und kann hier vorgenommen werden:
Registrierung. Eine Hilfestellung durch die Lehrer/innen im Berufsorientierungs- oder Informatikunterricht wäre hilfreich.
Die Schüler/innen registrieren sich mit (beliebigem) Benutzernamen und Passwort an, geben dann Namen und Herkunftsschule an. Die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer dienen einer allenfalls erforderlichen Kontaktaufnahme mit dem Schüler/der Schülerin.
Die Anmeldung / Buchung von Schnupperterminen durch die Schüler/innen ist von 12. Oktober 2026 ab 9:00 Uhr bis 2. November 2026 bis 17:00 Uhr möglich und kann hier vorgenommen werden:
Anmeldung.
Nach Eingabe der Wünsche und Ablauf der Anmeldefrist kann der Schüler/die Schülerin ein Schnupperformular ausdrucken. Der Schüler/die Schülerin legt das Formular dem Klassenvorstand zur Genehmigung des Schupperbesuches vor (Unterschrift), nimmt es zur Zielschule zur Bestätigung des Besuches (Schulstempel) mit und bringt es abschließend als Entschuldigung für den versäumten Unterricht dem Klassenvorstand.
Die Zielschulen können ihre Kontingente selbst angeben und die Ersteingabe dieser wird spätestens bis zum 9. Oktober 2026 durch die Bildungsdirektion erfolgen.
Nach Beendigung der Anmeldephase (ab 3. November 2026) steigen die Zielschulen mit ihrer Schulkennzahl und ihrem Passwort in die Internetplattform http://sis.schulanmeldung.at ein und erhalten die Liste aller Anmeldungen für ihre Schule zum Drucken.
Um die Intention der Schnuppertage zu erreichen, soll das Schnupperprogramm die spezifischen Schwerpunkte des Ausbildungsangebotes vorstellen.
Schnupperzeiten:
- Vormittags: 08:00 - 11:30 Uhr
- Nachmittags: 13:30 - 17:00 Uhr
Zum Besuch der Schnupperveranstaltungen sind nur Schüler/innen zugelassen, die ein vom Klassenvorstand unterzeichnetes Schnupperformular vorlegen. Die Besuchsbestätigungen dürfen erst am Ende des Halbtages und ausschließlich auf dem Schnupperformular ausgegeben werden.
Die Zubringerschulen sammeln die DSVGO-Einverständniserklängen, die für die Anmeldungen notwendig sind.
Die Zubringerschulen erhalten nach Beendigung der Anmeldephase ab 3. November 2026 über die Internetplattform http://sis.schulanmeldung.at mit ihrer Schulkennzahl und ihrem Passwort Einblick in alle Anmeldungen ihrer Schüler/innen und können eine Gesamtliste herunterladen.
Die Zubringerschulen können durch eine gezielte Vorbereitung und Auswertung der Erfahrungen der Schüler/innen viel zum Erfolg der Aktion beitragen.